Ratgeber

WEG-Versammlung online: Recht und Praxis

Von Mio Gerbert, Geschäftsführer Vesalo

Rechtliche Grundlage seit 2020

Die WEG-Reform 2020 hat die digitale Eigentümerversammlung in § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG verankert. Vorher waren virtuelle Versammlungen rechtlich riskant; seit dem 1. Dezember 2020 sind sie ausdrücklich vorgesehen — wenn die Gemeinschaft das beschließt.

Der erforderliche Grundsatzbeschluss legt fest: ob hybrid oder rein virtuell, mit welcher Technik (Plattform-Name), wie die Identifikation läuft, wer die Versammlungsleitung übernimmt. Einmal beschlossen, gilt der Modus für künftige Versammlungen.

Ablauf einer hybriden Versammlung

  1. Einberufung: mit Hinweis auf Online-Teilnahme-Option und Versammlungs-Link, drei Wochen Vorlauf (§ 24 Abs. 4 WEG).
  2. Eröffnung: Versammlungsleitung begrüßt vor Ort und online, prüft Beschlussfähigkeit.
  3. Tagesordnung: Punkt für Punkt, mit Erörterung im Plenum (Wortmeldungen vor Ort und im Chat/Audio).
  4. Abstimmung: für jeden Beschlussantrag separat, Live-Ergebnis im Tool.
  5. Protokollierung: automatisch durch das Tool, ergänzt durch handschriftliche Notizen der Versammlungsleitung.
  6. Beschluss-Sammlung: wird unmittelbar nach Versammlungs-Ende aktualisiert (§ 24 Abs. 7 WEG).

Was die Technik leisten muss

  • Stabile Video-Übertragung mit Bild und Ton aus dem Versammlungsraum
  • Audio-Rückkanal für Online-Teilnehmer (Wortmeldungen)
  • Identifikation über persönlichen Portal-Login
  • Strukturierte Abstimmung pro Tagesordnungspunkt
  • Stimmgewichtung nach Miteigentumsanteil (für die meisten Beschlüsse) oder nach Kopf (für bestimmte Spezialbeschlüsse)
  • Protokoll-Generierung mit allen Stimmen, Wortbeiträgen, Ergebnissen
  • Backup-Aufzeichnung der Versammlung (für Beweissicherung bei Anfechtung)

Vesalo nutzt eine eigens für WEG-Versammlungen entwickelte Plattform — keine improvisierte Zoom-Lösung. Identifikation läuft über den Portal-Login, Stimmgewichtung ist regelbasiert konfigurierbar, das Protokoll wird automatisch erstellt.

Häufige Fragen

Sind virtuelle Eigentümerversammlungen rechtlich zulässig?

Ja, seit der WEG-Reform 2020. § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG erlaubt die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen, wenn die Eigentümer das beschließen. Rein virtuelle Versammlungen und hybride Versammlungen sind beide möglich.

Was muss vorher beschlossen werden?

Die Möglichkeit zur Online-Teilnahme muss von der Gemeinschaft beschlossen werden — ein Grundsatzbeschluss (einfache Mehrheit). Im Beschluss sollten Technik-Wahl, Identifikations-Verfahren und Protokollierung geregelt sein. Vesalo liefert eine Beschluss-Vorlage.

Was ist der Unterschied zwischen hybrid und virtuell?

Hybrid: Versammlung findet vor Ort statt, einzelne Eigentümer nehmen per Live-Stream teil. Klassische Variante, technisch unkritisch. Virtuell: alle Eigentümer nehmen online teil, niemand ist vor Ort — höhere Anforderungen an Identifikation und Beweissicherung der Beschlüsse.

Wie wird die Identität der Online-Teilnehmer geprüft?

Pragmatisch: über den persönlichen Portal-Login (E-Mail + Passwort plus Versammlungs-Link). Bei rein virtuellen Versammlungen mit umstrittenen Beschlüssen empfehlen wir zusätzlich eine Videokontrolle (Personalausweis kurz in die Kamera halten). Vesalo dokumentiert die Identifikation im Versammlungs-Protokoll.

Wie funktioniert die Abstimmung online?

Direkt im Tool: jeder Tagesordnungspunkt mit Beschlussvorlage hat einen Abstimmungs-Block (Ja/Nein/Enthaltung), Stimmen werden gewichtet (nach Miteigentumsanteil oder Kopf, je nach Beschlussgegenstand), das Ergebnis erscheint live. Stimmverkündung erfolgt mündlich durch die Versammlungsleitung — die Protokollierung läuft automatisch.

Sind Beschlüsse aus virtuellen Versammlungen anfechtbar?

Wie bei Präsenzversammlungen: Beschlüsse können nach § 44 WEG binnen eines Monats angefochten werden. Anfechtungsgründe sind formal (Einberufungsmängel, Beschlussfähigkeit) oder inhaltlich. Bei virtuellen Versammlungen sind technische Mängel ein zusätzliches Risiko — gute Protokollierung und Beschluss-Dokumentation sind wichtig.

Was passiert bei Internet-Ausfall während der Versammlung?

Sollte ein Teilnehmer technische Probleme haben, muss die Versammlung formal pausieren (analog zu „kann der Teilnehmer den Raum nicht erreichen“). Bei systematischem Ausfall ist eine Verschiebung der Tagesordnungspunkte sinnvoll. Vesalo dokumentiert technische Probleme im Protokoll.

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